Meine Kandidatur zum Landesvorsitzenden der FDP Bayern
Liebe Mitglieder der FDP Bayern,
Unser Landesverband sucht mit einer Mitgliederbefragung eine neue Führungsspitze, der neue Landesvorstand soll Ende Juni auf einem Landesparteitag gewählt werden. Ich habe mich entschlossen, für das Amt des Landesvorsitzenden zu kandidieren, um in einer schwierigen Situation unserer Partei Verantwortung zu übernehmen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass wir spätestens 2029 wieder in den Bundestag zurückkehren.
Ich bin bereit, die nächsten 20 Jahre unserer Partei und unserem Land zu widmen, damit Deutschland wieder freier, liberaler, wirtschaftlich stärker und verteidigungsbereiter wird.
Meine größte Motivation sind meine fünf Kinder: Ich möchte ihnen eines Tages guten Gewissens sagen können, dass ich alles gegeben habe, damit sie in einem Land leben, das ihnen vergleichbare Chancen für Erfolg, Aufstieg und ein Leben in Frieden und Freiheit bietet, wie ich sie erleben durfte.
Seit Kindertagen waren Freiheit und Unabhängigkeit von Bevormundung meine wichtigsten Werte und Triebfedern, mit denen ich jeden Tag aufgewacht bin. Nachdem ich meinem behüteten Elternhaus auf dem Land in Niederbayern entwachsen war, ergriff ich nach dem Jura- und BWL-Studium den freien Beruf des Rechtsanwalts, aus dem ich rund 10 Jahre später in Richtung Unternehmertum ausbrach. Ich habe dabei in den letzten 15 Jahren viel Glück gehabt, aber auch erfahren, dass Einsatz, Leistung und die berühmte Extra-Meile dem Glück auf die Sprünge helfen. Ich habe erlebt, wie Bürokratie und Steuern das Fortkommen bremsen und wie Risiko und Einsatzbereitschaft zum Erfolg führen.
Freiheit bedeutete für mich stets die Gewissheit, dass ich Probleme als Herausforderungen begreifen und – mal alleine, mal im Zusammenwirken mit Partnern – meistern kann, sei es in der Ausbildung, in der Familie, beim Sport, beim Bergsteigen – und natürlich auch unternehmerisch und im Wahlkampf! So habe ich mein Jura- und BWL-Studium gemeistert, einige Langstrecken-Läufe absolviert und hohe Gipfel bestiegen. Ich habe einen schweren Unfall meines Sohnes verarbeitet, bin nach unserer Niederlage im Landtagswahlkampf wieder aufgestanden und habe junge Unternehmen fliegen und scheitern gesehen.
Freiheit bedeutet mir auch, mein Leben selbst in eigener Verantwortung zu ordnen und die Früchte meines Einsatzes zu ernten und die Risiken zu tragen. Daraus ziehe ich viel Erfahrung, aber vor allem auch Selbstvertrauen und Lebensglück. Ich bin überzeugt, dass dieses Potenzial in allen Menschen steckt und dass solche Freiheitserfahrungen alle glücklicher machen.
Ich war nie ein Anhänger von Bindestrich-Liberalismen. Für mich war Freiheit immer unteilbar. Jedes Grundrecht des Grundgesetzes wäre wertlos ohne die anderen. Ich trete deshalb ein für den Liberalismus in seiner ganzen Breite, der die Menschen ermächtigt, möglichst unabhängig von staatlicher Einmischung ihr Leben selbst in eigener Verantwortung zu gestalten. Näheres dazu habe ich in meinem letzten Blog-Beitrag geschrieben.
Ich möchte die FDP Bayern mit einem starken Team in die nächsten Wahlkämpfe führen. Dieses Team wird hart dafür arbeiten, dass die FDP bei den nächsten Wahlen als die Kraft für Freiheit, Bürgerrechte und liberale Demokratie wahrgenommen und gewählt wird.
Ich habe unserer FDP viel zu verdanken, meine Familie und einen guten Teil meines wirtschaftlichen Erfolgs, der auch auf Fähigkeiten fußt, die ich bei den Jungen Liberalen – zuletzt 1998 als Landesvorsitzender – ausgebildet habe. Ich bin daher bereit, unserer Partei viel zurückzugeben. Mit Eurer Unterstützung will ich die FDP und den Liberalismus in Deutschland selbstbewusst und mit Rückgrat vertreten. Und ich bin überzeugt, dass eine starke FDP dem Wohl unseres Landes dienen wird!
Herzliche Grüße
Euer Michael Ruoff
Zum Elterngeld 2023
Der Aufschrei war groß, als Familienministerin Lisa Paus die Senkung der Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld auf ein Familieneinkommen von € 150.000 verkündete. Aber niemand stellte die Frage, ob das Elterngeld in den betroffenen Einkommensregionen wirklich die richtige Lösung ist, ob es Paaren wirklich die Entscheidung erleichtert, Eltern zu werden. Oder kurz: Würden wir das Elterngeld für diese Paare heute noch genauso einführen?
Das Elterngeld ist nicht primär Mittel der Umverteilung, sondern Lohnersatzleistung für die Zeit der Kinderbetreuung durch die Eltern, praktisch meist durch die Mütter. Ich bin selbst Vater und kenne die Realität der ersten Lebensmonate von Kindern und habe daher großen Respekt vor allen Eltern, egal welche Rollenaufteilung sie wählen. Dennoch sind Aussagen, das Elterngeld wäre eine Anerkennung der Gesellschaft, würde die Frauen aus der Abhängigkeit des Ehemannes befreien oder wäre eine Rückzahlung auf die vielen Steuern und Abgaben der Vorjahre, nicht nachvollziehbar. Wir sollten Kinder um ihrer selbst willen bekommen, nicht für die Gesellschaft, Paarbeziehungen bestehen aus vielen Abhängigkeiten und € 1.800 können das nicht ändern oder aufwiegen – die Kaufkraft dieses Betrags ist heute ohnehin rund 23% geringer als 2007. Schließlich: Der Sozialstaat sollte die Bedürftigen schützen und den Bürgerinnen und Bürgern nicht das Geld aus der linken Tasche ziehen, um es in die rechte zu stecken. Genau letzteres passiert aber beim Elterngeld für Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über € 150.000.
Auch unter finanziellen Aspekten setzt das Elterngeld falsche Anreize. Nach Untersuchungen der Universität Tübingen sinkt das Lebenseinkommen von Frauen, die 12 Monate Elternzeit nehmen, um 40%, mutmaßlich weil sie nach der Elternzeit nicht die gleichen Karrierechancen haben wie Frauen ohne Kinder oder wie Frauen, die weniger als 12 Monate pausieren. Wenn Mütter nach der Elternzeit noch rund 30 Jahre Arbeitsleben vor sich haben, kommt da einiges zusammen an Einkommen und daraus resultierendem Steueraufkommen. Bei Familien mit gut sechsstelligem Jahreseinkommen geht es um die am besten ausgebildeten Frauen und Männer unseres Landes. In Zeiten von Fachkräftemangel diesen Eltern den Anreiz zu geben, eine Entscheidung zu treffen, die finanziell für sie selbst und für die Allgemeinheit nachteilig ist, ist wenig sinnvoll. Die Situation ist vielmehr widersprüchlich: Wir beeinträchtigen die Karriere- und Verdienstchancen gut ausgebildeter Frauen, deren Hochschulstudium meist der Staat finanziert hat. Da über 60% der Hochschulabsolventen Frauen sind, wird der wirtschaftliche Verlust daraus immer größer.
Die Aufteilung des Elterngeldes mit den sog. „Vätermonaten“ (die im Einzelfall auch Müttermonate sein können) mag 2007 sinnvoll gewesen sein, um die Akzeptanz des Einsatzes von Vätern für die Care-Arbeit zu fördern. Heute ist dieses Anliegen weniger dringend. Denn immerhin oder nur rund 50% der Väter nehmen Elternzeit. Ob sie sich in den Monaten der Elternzeit wirklich der Kinderbetreuung verschreiben und ihrer Partnerin beruflich den Rücken freihalten, ist offenbar kaum untersucht. Die anekdotische Evidenz lässt daran zweifeln.
Die öffentliche Debatte hat nun die Abschaffung des Ehegattensplittings als alternative Gegenfinanzierung entdeckt. Dazu nur so viel: Bei Paaren im relevanten Einkommensbereich haben meist beide Ehegatten Jahreseinkommen über € 80.000. Das Ehegattensplitting wirkt bei ihnen also gar nicht begünstigend – mit einer Ausnahme: In Jahren der Elternzeit. Dass die Abschaffung der Steuerklasse V der Gleichstellung helfen würde, ist unbestritten, aber gehört in eine andere Debatte.
Zur Lösung: Wie haben Frauen, die zu ihrem vollen Einkommenspotenzial zurückgekommen sind, ihren beruflichen Wiedereinstieg gemeistert? Die haben meist äußerst kurz pausiert und eine private Kinderbetreuung organisiert, weil es in Deutschland keine qualifizierte Kinderbetreuung für Kinder im ersten Lebensjahr gibt. Hier gibt es nicht mal ein Berufsbild dafür. In anderen Ländern, bspw. Australien, ist hierfür ein Bachelor-Abschluss vorgesehen, damit eine hochwertige frühkindliche Bildung garantiert wird. Aber auch nach dem ersten Geburtstag des Kindes greifen diese Familien meist auf teure private Betreuungsangebote oder Fachkräfte zurück, da diese mit der erforderlichen Flexibilität, die das Berufsleben erfolgreicher Akademikerinnen erfordert, und mit dem persönlichen Bildungsanspruch besser zu vereinbaren sind.
Die Kosten dafür zahlen diese Paare bisher größtenteils aus dem Nettogehalt, weil die steuerliche Geltendmachung auf zwei Drittel der Kosten begrenzt und auf jährlich € 4.000 pro Kind gedeckelt ist.
Wenn wir gut verdienenden Elternpaaren ohne Elterngeld wirklich helfen wollen, müssten wir genau dort ansetzen: Kinderbetreuungskosten sollten in voller Höhe von der Steuer als Werbungskosten absetzbar sein. Sofern man hierfür überhaupt eine Obergrenze ziehen möchte, dann bei dem Jahresgehalt einer gut ausgebildeten Pflege- oder Erziehungskraft. So können diese Elternpaare nach 3, 4 oder 5 Monaten wieder in den Beruf zurückkehren, ihr Lebenspotenzialeinkommen besser ausschöpfen – und wir würden in absehbarer Zeit auch mehr Frauen in Führungspositionen sehen. Zusätzlich sollten wir für die Ausbildung der Betreuungspersonen für Kleinkinder ein Bachelor-Studium vorsehen und den Eltern volle Wahlfreiheit der Betreuungsform gewähren.
Flankierend sollten private Kinderbetreuungseinrichtungen ebenso gefördert werden wie öffentliche, unabhängig von der Gewinnorientierung und den Zuzahlungen der Eltern. Sinnvoll wäre auch der Vorschlag der VdU-Präsidentin Jasmin Arbabian-Vogel, dass Elterngeld nur noch für Zeiten ausgezahlt werden soll, in denen die Eltern paritätisch Elternzeit nehmen.